Бундестаг и Бундесрат
Автор: evdokimovatata • Апрель 30, 2019 • Реферат • 3,943 Слов (16 Страниц) • 470 Просмотры
Федеральное государственное казенное образовательное учреждение
Высшего образования «Санкт-Петербургский университет
Министерства внутренних дел Российской Федерации»
Кафедра иностранных языков
Немецкий язык
Реферат
"Бундестаг и Бундесрат"
Выполнила:
Курсант 311 учебного взвода факультета подготовки сотрудников
для оперативных подразделений
рядовой полиции
Научный руководитель:
старший преподаватель
кафедры иностранных языков
Дон З.Г
Проверил ___________
Санкт-Петербург
2019
Plan
Plan………………………………………………………………………………....2
Einführung………………………………………………………………………….3
I. Bundestag als Autorität in der Bundesrepublik Deutschland………………..…..4
I.I. Die Mandatsvergabe
I.II. Gesetzgebung
II. Bundesrat als Autorität in der Bundesrepublik Deutschland…………………..12
II.I. Funktionen
II.II. Gesetzgebung
Schlußfolgerung……………………………………………………………….….17
Literativerzeichnis……………………………………………...............................20
Einführung
Durch die Regulierung der Beziehungen der wichtigsten Organe des Staates sowie der staatlichen Versorgung im Allgemeinen und seiner Bestandteile kommen die Methoden der Tätigkeit der Gos-Staaten von Deutschland aus der Form des Vorstands der Parlamentarischen Republik, einem relativ dezentralen Föderativen Staat mit demokratischem Regime, heraus.
Der Bundestag ist die Legislative der Bundesrepublik Deutschland. Bundesrat ist die Kammer des Parlaments. Bundesrat repräsentiert das Deutsche Volk bei der überprüfung der Rechnungen. Dank des Bundesrates der Erde nehmen Sie an legislativen und exekutiven Aktivitäten Teil.
Da Bundesrat und Bundestag direkt bei der Verabschiedung von Gesetzen interagieren, ist dieses Thema der Studie relevant.
Das Objekt der Betrachtung dieser Arbeit ist die öffentliche Abnutzung, im Bereich der Bildung des Bundesrates und des Bundestages.
Das Ziel der Arbeit ist es, die Kräfte, Aufgaben und die Reihenfolge der Bildung von Bundestag und Bundesrat zu analysieren.
Die Aufgaben werden durch den Zweck dieser Arbeit bestimmt und umfassen die Analyse und Prüfung des Wesens des Bundesrates und des Bundestages.
Die Struktur der Arbeit dieser Arbeit umfasst die Einführung, zwei Kapitel, Schlussfolgerung und Schlaf Saft der verwendeten Literatur.
I. Bundestag als Autorität in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG.
Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden Mitglieder beträgt 598 nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG. Die tatsächliche Mitgliedszahl kann aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten höher sein. Im 19. Deutschen Bundestag bestehen 709 Mandate, womit der Bundestag das größte frei gewählte nationale Parlament der Welt ist.[1]
Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Präsident des Deutschen Bundestages (kurz Bundestagspräsident), Wolfgang Schäuble (CDU) vor, der zugleich das Amt des Präsidenten der Bundesversammlung innehat.
Der Alterspräsident leitet gemäß Geschäftsordnung die erste Sitzung des Deutschen Bundestages zum Beginn einer neuen Legislaturperiode.[2]
Der Bundestag hat eine Vielzahl von Aufgaben: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrats, eines selbständigen Verfassungsorgans, das Aufgaben vergleichbar mit denen einer Zweiten Parlamentskammer (international üblicherweise als Oberhaus eingeordnet) hat. Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushaltsplan. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem mit absoluter Mehrheit den Regierungschef (Bundeskanzler) und wirkt mit bei der Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident), der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr. Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche des Volkes auszudrücken und es umgekehrt zu informieren.
Der Deutsche Bundestag hat seit 1999 seinen Sitz im Reichstagsgebäude im Berliner Bezirk Mitte. Daneben unterhält er noch eine Reihe weiterer Funktionsgebäude zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit.
I.I. Die Mandatsvergabe
Nach den Wahlrechtsgrundsätzen der personalisierten Verhältniswahl werden Vertreter des Volkes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl in 299 Wahlkreisen gewählt. Sie erhalten durch die Wahl ein sogenanntes Mandat, den politischen Vertretungsauftrag, den das Wahlvolk dem Mitglied des legislativen Gremiums erteilt. Die Mandatsträger werden Abgeordnete genannt. Der Wähler gibt zwei Stimmen ab: Mit seiner Erststimme bei der deutschen Bundestagswahl wählt man einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Der Kandidat zieht direkt in das Parlament ein, sobald er die relative Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Die sogenannte Zweitstimme wird mit einem Kreuz auf der rechten Seite des amtlichen Stimmzettels abgegeben. Ein ähnliches Wahlsystem findet sich bei einigen Landtagswahlen.
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